Umstellung der Mischwasserkanalisation in ein Trennsystem

Aktuelle Situation:

Aktuell verfügt Roetgen über eine Mischwasserkanalisation. Das bedeutet, das Regenwasser zusammen mit Schmutzwasser über ein gemeinsames Kanalsystem der Reinigung in der Kläranlage zugeführt wird.

In dieses System gelangt zusätzlich „Fremdwasser“. Dies ist im Prinzip Grundwasser, welches z.B. durch Drainagen und Undichtigkeiten in den Mischwasserkanal gelangt. Dieses Fremdwasser sorgt für den Überlauf (Abschlag) von Rückhaltebecken, wodurch Schmutzwasser samt allen Feststoffen und Hygieneartikeln in Gewässer gelangt. Eine starke Verdünnung des Schmutzwassers, welche für die Reinigung des Abwassers problematisch ist und eine Überlastung der Kläranlage sind weitere Folgen.

Auf Grund dieser Fremdwasserproblematik im gesamten Gemeindegebiet Roetgen, explizit und akut am Regenüberlaufbecken (RÜB) Roetgenbachstraße, besteht die Notwendigkeit, Fremdwasser aus der zur Kläranlage leitenden Kanalisationsleitung zu reduzieren.

Einleitstelle in den Roetgenbach, Gemeinde Roetgen

Geplante Maßnahme:

Der Mischwasserkanal, in dem momentan Regenwasser, häusliches Abwasser und Drainagewasser sowie Wasser aus Kanalundichtheiten abgeleitet werden, wird in einen reinen Regenwasserkanal umgewandelt, welcher in der Lage ist, das Niederschlagswasser sowie auch Drainagewasser der privaten Grundstücke aufzunehmen.

Parallel zu der bestehenden Mischwasserleitung (später Regenwasserleitung) wird ein separater Schmutzwasserkanal errichtet, in dem alleinig das häusliche Abwasser zur Kläranlage geleitet wird. Um diese Trennung vollziehen zu können, ist es erforderlich die privaten Grundstücke detailliert zu betrachten, ggf. die Leitungsführungen zu trennen und über die jeweilige Abwasserleitung fortzuleiten.

Es wird dazu erforderlich sein, die privaten Leitungen in einem ersten Schritt detailliert zu untersuchen. Ohne die Kanalinspektion kann keine Aussage zum Zustand oder der Notwendigkeit der Änderung der Grundleitungen getroffen werden.

Bei notwendigen Änderungen der Grundleitungen auf Privatgrundstücken werden Kosten für die Grundstückseigentümer anfallen.

Die Maßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme unter der Leitung der Gemeinde Roetgen durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Organisation, Planung, Bauleitung, Förderantragstellung, auch für die Privatgrundstücke, durch die Gemeinde Roetgen begleitet bzw. betreut wird.

Förderung:

Für den Umbau der privaten Grundstücksleitungen besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Förderung über den Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, IV-7 61.09.06.02-000005

„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)“ vom 24.10.2023 in einer Höhe von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (inkl. Schächte etc.), maximal 200 EUR je angefangener Meter geförderter Leitung.

Die vorlaufende Zustands- und Funktionsprüfung ist nicht förderfähig.

Ebenfalls ist keine Förderung möglich, wenn die Arbeiten auf dem privaten Grundstück in Eigenregie umgesetzt werden.

Zeitliche Planung:

Wann genau mit den Umbauarbeiten begonnen werden kann, ist momentan auf Grund des Planungsstandes noch nicht absehbar.

Die Reihenfolge der umzubauenden Gebiete steht fest, jedoch nicht die detaillierte Abwicklung im Gebiet selber. Die Einzugsgebiete sind dem beigefügten Lageplan sowie der Auflistung der einzelnen Straßen zu entnehmen.

Mit dem Umbau muss auf Grund des Bauablaufes notwendigerweise im Einzugsgebiet TEZG1 begonnen werden und wird in den Gebieten TEZG2, TEZG 3 und TEZG 4 der Reihenfolge nach in voraussichtlich mindestens 5 Jahren umgebaut.

Betroffene Bereiche der Kanalisationsumstellung nach Reihenfolge der Umstellung

  • Teileinzugsgebiet 1:
    • Kalfstraße (Schachbrett)
    • Neustraße (Schachbrett)
    • Teile der Grünepleistraße
    • Teile des Willemslägerweg
    • Teile der Südstraße
    • Teile der B258
  • Teileinzugsgebiet 2:
    • Teile Im Winkel
    • Teile Wilhelmstraße
    • Teile Schleebachstraße
    • Teile Brandstraße
  • Teileinzugsgebiet 3:
    • Kalfstraße
    • Teile der Vogelsangstraße
    • Kirschfinkgasse
  • Teileinzugsgebiet 4:
    • Teile der Roetgenbachstraße
    • Neustraße
    • Teile Im Winkel
Übersichtskarte Einzugsgebiete, Berg & Partner GmbH

Mit der Umsetzung der Maßnahme ist voraussichtlich frühestens im Jahr 2025 zu rechnen.

Nach Beschlussfassung im Gemeinderat vom 05.12.2023 soll die Maßnahme grundsätzlich umgesetzt werden, weitere Details werden jedoch in der kommenden Bauausschusssitzung am 09.01.2024 diskutiert.

Ansprechpartnerin bei Fragen zu der Maßnahme ist Frau Breda, 02471 – 1837.

(Titel: Gemeinde Roetgen)

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