Ortsteil Roetgen:
Brandstraße (von Hauptstraße bis Müllergasse – rechte Seite)
Bundesstraße
Faulenbruchstraße
Grünepleistraße (von B258 bis Neustraße)
Hauptstraße
Jennepeterstraße
Neustraße bis Einmündung Grünepleistraße
Raerener Straße
Rosentalstraße
Lammerskreuzstraße
Es ist zu beachten, dass für die Zeit der Straßenreinigung in der Lammerskreuzstraße und im Teilbereich der Hauptstraße (Höhe Privatschule) ein befristetes Halteverbot gilt.
Ortsteil Rott:
Quirinusstraße
Roetgener Straße
Ortsteil Mulartshütte:
Hahner Straße
Vichtbachstraße
Zweifaller Straße
Die Gemeinde bittet, Fahrzeuge an diesem Tage in den genannten Bereichen nicht am Gehwegrand zu parken und auch ansonsten die zu reinigenden Flächen frei zu halten, damit die Reinigung ohne Behinderung durchgeführt werden kann.
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