Strategische Zielplanung

Die Strategische Zielplanung der Gemeinde Roetgen basiert auf den Handlungsempfehlungen der KGSt vom 27. April 2017 und wurde anlässlich der Sitzung des Gemeinderates vom 20. März 2018 beschlossen. Die Zielplanung besteht aus einer Festlegung von grundsätzlichen Leitlinien und daraus abgeleiteten Zielen.

In seiner Sitzung vom 3. November 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, die strategische Zielplanung durch eine interfraktionelle Runde (Arbeitskreis) zu überarbeiten.

Nachfolgend ist der noch unbearbeitete Stand gemäß Beschlusslage vom 20. März 2018 dokumentiert:

1. Festlegung der strategischen Leitlinien

Die Gemeinde Roetgen schafft Rahmenbedingungen (auch im Rahmen des Umwelt- und Naturschutzes) die dazu beitragen, dass der Wohnstandort mit seiner hohen Lebensqualität für alle Generationen und Familien erhalten und nachhaltig gestärkt wird.  Vorrangig soll die ortsansässige Wohnbevölkerung am Ort gehalten werden.  Der Zuzug ansiedlungswilliger Bevölkerung mit der Zielsetzung eines gesunden Wachstums wird aktiv gesteuert. (Lebensqualität)

Die ortsansässige Unternehmerschaft findet in der Gemeinde Roetgen Rahmenbedingungen vor, die dazu beitragen, dass die Unternehmer ihren Standort am Ort behalten. Sofern sich Unternehmen am Ort ansiedeln möchten, liegt der Schwerpunkt auf den Unternehmen mit deren Gewerbebetrieb kein oder nur ein sehr geringer Flächenbedarf verbunden ist. (Wirtschaft)

Das Handeln der Gemeinde Roetgen ist ausgerichtet auf die nachhaltige Sicherstellung der Daseinsvorsorge und Gemeinwohlentwicklung. (Daseinsvorsorge)

Die Gemeinde Roetgen wird deutliche Maßnahmen einleiten, um die finanzielle Leistungsfähigkeit zu steigern und so die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde sicherzustellen.

 

2. Strategische Ziele

2.1. Entwicklung und Planung

Ziel 1

Wesentliches Ziel der aktiven Zuzugssteuerung ist die Verbesserung der Ertragssituation der Gemeinde.

Ziel 2

Die Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes erfolgt mit dem Schwerpunkt, die ortsansässige Unternehmerschaft am Ort zu halten und neue Unternehmer zu gewinnen mit deren Gewerbebetrieb kein oder nur ein sehr geringer Flächenbedarf verbunden ist.

Ziel 3

Die Gemeinde schafft die planerische Voraussetzung, damit mit Vorlage des Regionalplans unverzüglich die Aufstellung des Flächennutzungsplans sowie der Bebauungspläne erfolgen kann.

Ziel 4

Die Gemeinde Roetgen ermittelt die Grundlagen für die Aufstellung eines aktualisierten Verkehrsentwicklungskonzeptes, initiiert und erarbeitet dieses.

Ziel 5

Der begonnene Breitbandausbau wird konsequent fortgesetzt.

 

2.2. Bauen und Wohnen

Ziel 6

Die Gemeinde schafft die Rahmenbedingungen, dass Wohnraum nachfrage- und bedarfsorientiert zur Verfügung steht.

 

2.3. Wirtschaftsförderung, Beschäftigung und Tourismus

Ziel 7

Die Gemeinde Roetgen ermittelt aktiv den notwendigen Flächen-, Unterstützungs- und Beratungsbedarf der ortsansässigen Unternehmerschaft zum Verbleib am Gewerbestandort. Aktiv werden Unternehmer mit einem geringen Flächenbedarf unterstützt und akquiriert.

Ziel 7a

Die Gemeinde begleitet die touristische Entwicklung in Roetgen und unterstützt die positiven Ansätze für die zukünftige Entwicklung mit dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Erhöhung der Erträge für die Gemeinde.

 

2.4. Bildung und Soziales

Ziel 8

Im Primarbereich hält die Gemeinde Roetgen auch weiterhin ein nachfrage- und bedarfsgerechtes Schulangebot vor. In diesem Zusammenhang ist auch das außerschulische Betreuungsangebot unter Nutzung aller Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements entsprechend auszugestalten.

Ziel 9

Die Gemeinde Roetgen nimmt bei allen sozialen Aufgaben und zur Gestaltung des gemeindlichen Lebens die Rolle einer Netzwerkerin ein, zur besseren Initiierung, Koordination und Ausgestaltung von unterschiedlichen Leistungsangeboten unterschiedlicher Leistungsträger zum Nutzen der älteren Bevölkerung.

 

2.5. Heimat, Kultur und Sport

Ziel 10

Die Gemeinde richtet die Vereinsförderung zukünftig an der strategischen Zielplanung aus. Die Förderschwerpunkte werden nach einem Dialog mit den Vereinen durch die Gemeinde festgelegt. Direkte Förderungen haben Vorrang vor indirekten Förderungen.

Ziel 11

Die Gemeinde trägt unterstützend dazu bei, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die das Freizeitangebot für Jugendliche und junge Erwachsene in Roetgen attraktiver machen.

 

2.6. Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Ziel 12

Die Gemeinde Roetgen trägt dafür Sorge, den aktuellen Standard im Bereich der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu halten.

 

2.7. Technische Infrastruktur

Ziel 13

Die Gemeinde Roetgen stellt die Funktionalität der technischen Infrastruktur in eigener Verantwortung bzw. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Trägern sicher und stellt sich proaktiv den zukünftigen Herausforderungen.

 

2.8. Umwelt und Naturschutz

Ziel 14

Die Gemeinde trägt dazu bei, dass die vorhandenen naturgegebenen Rahmenbedingungen für den Wohnstandort erhalten bleiben und verbessert werden.

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