Neue digitale Dienstleistung: Untersuchungsberechtigungsschein nun online beantragbar!

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt auf Digitalisierung und vereinfacht den Start ins Berufsleben für unsere jungen Bürgerinnen und Bürger. Ab dem 01. Oktober 2023 können Jugendliche den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) für ärztliche Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz ganz einfach online beantragen.

Hintergrundinformationen:

1. Was ist der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)? Der UBS ist ein wichtiger Bestandteil des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Er wird von der Meldebehörde als Nachweis für kostenfreie ärztliche Untersuchungen für minderjährige Berufsanfänger ausgestellt. Arbeitgeber dürfen Jugendliche erst beschäftigen oder ausbilden, wenn ihnen eine ärztliche Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung des Jugendlichen vorliegt.

2. Warum ist diese Untersuchung wichtig? Diese ärztlichen Untersuchungen sollen sicherstellen, dass Jugendliche keine Tätigkeiten ausüben, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden könnten.

3. Wann ist die Untersuchung nicht erforderlich? Für kurze, nicht länger als zwei Monate dauernde, geringfügige Tätigkeiten, bei denen keine gesundheitlichen Nachteile zu erwarten sind, ist keine Untersuchung notwendig.

4. Welche Vorteile bietet die Online-Beantragung? Durch das digitalisierte Verfahren können Jugendliche, Eltern und Personensorgeberechtigte den UBS einfach und schnell alleine oder gemeinsam online ausfüllen. Nach erfolgreicher Beantragung erhalten sie den UBS und eine individuelle UBS-ID direkt auf ihr Smartphone, welches bei der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt werden muss. Anleitungen und Erklärvideos dazu finden Sie unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de.

Mit der Einführung dieses digitalen Verfahrens hofft das Land Nordrhein-Westfalen, den Prozess für alle Beteiligten zu vereinfachen und eine erhebliche Entlastung für Jugendliche, Eltern, Verwaltung und Ärzteschaft zu schaffen. Hier geht’s direkt zur Online-Beantragung.

(Bild: Land NRW / stock.adobe.com)

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