„Ehrenwörtliche Erklärung“ für den Grenzübertritt nach Belgien notwendig

Im Rahmen der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 schreibt die Belgische Regierung vor, beim Grenzübertritt das ausgefüllte Dokument „Ehrenwörtliche Erklärung“ mitzuführen.

Wenn sie z.B. im „kleinen Grenzverkehr“, zum Verwandtenbesuch oder zur Durchreise nach Belgien müssen, tragen Sie das Dokument bei sich, da ansonsten ein Bußgeld droht.

Die „Ehrenwörtliche Erklärung“, sowie Richtlinien und aktuelle Details zur Einreise nach Belgien erhalten Sie hier:

https://www.info-coronavirus.be/de/reisen/

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