Der Winterdienst ist eine gemeinsame Sache

Der Winter kehrt langsam aber sicher ein. Die ersten frostigen Nächte haben uns schon erreicht und die Vorbereitungen für den Winterdienst laufen bereits.

Bei der Winterwartung der Straßen und Gehwege müssen die Gemeinde Roetgen und die Grundstückseigentümer ihren jeweiligen Beitrag leisten.

Dies möchte die Gemeinde Roetgen zum Anlass nehmen, die Grundstückseigentümer auf ihre sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ hinzuweisen und appelliert daher an diese, auch in ihrem eigenen Interesse, ihrer Räum- und Streupflicht auf Gehwegen rechtzeitig nachzukommen. Zum Räumen des Gehwegs und zum Streuen der Oberfläche sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet. An Werktagen muss von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte entfernt werden. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 7.00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr) des folgenden Tages zu beseitigen.

In der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Roetgen heißt es:

„Die Gehwege sowie kombinierte Geh- und Radwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Die freizuhaltenden Flächen sind so aufeinander abzustimmen, dass eine durchgehende, begehbare Fläche gewährleistet ist. Auf Gehwegen sowie kombinierten Geh- und Radwegen ist bei Glätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt:

  1. in besonderen Ausnahmefällen, z. B. Eisglätte, Eisregen, in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
  2. an gefährlichen Stellen an Gehwegen sowie kombinierten Geh- und Radwegen, wie

z. B. Treppen, Rampen, starken Gefällen bzw. Steigungsstrecken o. ä. Strecken-abschnitten.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges sowie kombinierte Geh- und Radwege oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.“

Winterdienst der Gehwege durch die Gemeinde

Wie bereits seit Januar 2019 wird die Gemeinde Roetgen auch in dieser Wintersaison die gemeindliche Winterwartung der Gehwege (beidseitig) für folgende Streckenabschnitte eigenständig durchführen:

  • Bundesstraße – ab Grünepleistraße / Südstraße bis Gewerbegebiet
  • Hauptstraße – ab Ampel bis Einmündung Brandstraße
  • Jennepeterstraße
  • Lammerskreuzstraße
  • Faulenbruchstraße

Für die anliegenden Grundstückseigentümer entfällt demzufolge die Räum- und Streupflicht auf den o. a. Gehwegen und somit auch die Haftung. Die anfallenden Kosten stellt die Gemeinde den Anliegern im jährlichen Gebührenbescheid in Rechnung.

Winterdienst bittet Gehwege von Abfallbehältern freizuhalten

Die Räum- und Streuvorgänge auf den Gehwegen erfolgen mittels eines kleinen Fahrzeugs des Winterdienstunternehmens. Damit dieses die Gehwege ungehindert passieren kann, ist es erforderlich, dass die Wege durchgängig befahrbar sind. Die Gemeinde appelliert daher an die Anwohner der o. a. Straßen, ihre Abfallbehälter am Rande der Gehwege und auf dem eigenen Grundstück abzustellen, so dass sie das Personal der Fa. RegioEntsorgung entgegennehmen kann, ohne das Privatgrundstück zu betreten.

Parkende Fahrzeuge können den Winterdienst behindern

Gemeinsam mit dem für den Winterdienst beauftragten Unternehmer, möchte die Gemeinde darauf hinweisen, dass auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge ein großes Problem darstellen, da die Räum- und Streufahrzeuge eine Breite von ca. 3,20 m benötigen. In schmalen Straßen und Wohngebieten ist die Durchfahrt häufig nicht mehr gewährleistet, wenn Pkws am Straßenrand abgestellt sind. Dies hat zur Folge, dass der Winterdienst an dieser Engstelle endet. Die Anlieger werden daher gebeten, die Fahrzeuge bei entsprechenden Witterungsverhältnissen abseits der Fahrbahn zu parken.

Um Schäden an privaten Zäunen, nicht eingezäunten Vorgärten, Einfahrten (hochstehende Pflastersteine oder Poller), Palisaden oder andere seitliche Hindernisse, die vom Schnee verdeckt werden können, zu vermeiden, empfiehlt die Gemeinde den Grundstückseigentümern, farbliche Schneestangen (z. B. lange Holzpfähle) zur Erkennbarkeit des Fahrbahnrandes aufzustellen.

Ihrerseits kümmert sich die Gemeinde Roetgen gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW um den Winterdienst auf den Straßen, Bushaltestellen sowie an fußläufigen Verbindungswegen und sonstige öffentliche Einrichtungen im Gemeindegebiet.

Hecken und Bepflanzungen können den Winterdienst behindern

Die Gemeinde Roetgen und die mit dem Winterdienst beauftragten Unternehmer bitten darum, Hecken und Bepflanzungen, die in Richtung der Gehwege wachsen, so weit zurück zu schneiden, dass der Winterdienst ungehindert die Wege in ausreichender Breite passieren kann, da andernfalls auch hier der Winterdienst nicht erfolgen kann. Die Gemeinde Roetgen bedankt sich schon jetzt bei allen Grundstückseigentümern für den tatkräftigen Einsatz gegen Eis und Schnee und wünscht, dass alle sicher durch den Winter kommen.

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