Häufige Fragen zum Projekt
Welcher Zeitraum ist für die Baumaßnahme vorgesehen?
Die Baumaßnahme beginnt im Juni 2026 und dauert ca. 1 Jahr
Wie erfolgt der organisatorische und praktische Start der Baumaßnahme?
Nach der Bauauftragung des Bauunternehmens werden nach Start- und Abstimmungsgesprächen der Bauzeitenplan besprochen und nach der Anordnung des Verkehrsanordnung (Baustellenbeschilderung etc.) wird zeitnah mit der Einrichtung der Baustelle begonnen.
Auf welchen räumlichen Bereich erstreckt sich die Baumaßnahme konkret?
Die Baumaßnahme umfasst drei Teilbereiche. Teil 1 B258 Querung Vennbahnweg (Ravel-Radweg) bis Münsterbildchen 2, dort werden die Fahrbahnen für beide Richtungen in halbseitiger Bauweise von Grund auf saniert. Teil 2 betrifft den Knotenpunk Bundesstraße Einmündung Rosentalstraße ab Vennbahnweg bis zur Hausnummer 15 auf der Bundesstraße. Teil 3 ist der Ausbau von Fahrbahn und Nebenanlagen der Rosentalstraße von der Einmündung Bundesstraße bis zur evangelischen Kirche.
Ist mein Grundstück während der gesamten Bauzeit durchgehend erreichbar?
Die Zufahrten zu jedem einzelnen Grundstück bleiben grundsätzlich auch während der Baumaßnahme bestehen. Durch die Baumaßnahmen kann es für Grundstücke, die sich im direkten Baubereich befinden, für einen kurzen Zeitraum dazu kommen, dass eine Zufahrt nicht genutzt werden kann. Die Arbeiten werden jedoch direkt mit den betroffenen Anwohnern/Eigentümern/Gewerbebetrieben abgestimmt.
Sind Geschäfte und Gewerbebetriebe im betroffenen Bereich weiterhin zugänglich?
Genau wie für jedes private Grundstück sind auch die Gewerbebetriebe auch während der Baumaßnahme anfahrbar. Durch die Baumaßnahmen kann es für Zufahrten zu Geschäften oder Betrieben, die sich im direkten Baubereich befinden, für einen kurzen Zeitraum dazu kommen, dass eine Zufahrt nicht genutzt werden kann. Die Arbeiten werden jedoch direkt mit den betroffenen Anwohnern/Eigentümern/Gewerbebetrieben abgestimmt.
Welche Auswirkungen hat die Baumaßnahme auf den öffentlichen Personennahverkehr?
Die Bushaltestellen im Ausbaubereich (Kreuzung) Haltestelle Richtung - AC Bahnhof und Richtung - Monschau-Wanderstation, werden während der Bauzeit nicht angefahren. Es werden Ersatzhaltestellen für beide Richtungen auf Höhe der Hausnummer 17 Bundesstraße geschaffen.
Wie wird die Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrende während der Bauzeit organisiert?
Fußgänger und Radfahrer werden an der Baustelle vorbei geleitet. Einen entsprechenden Umleitungsplan können Sie auf der Webseite der Gemeinde einsehen. Aus der Eifel kommend werden die Fußgänger und Radfahrer über die Wintergrünstraße-Mühlenbendstraße-Spanisch zur Raerener Straße geleitet. Von dort aus über den Fußweg im Gewerbegebiet-Zum Genagelten Stein bis zur Vennstraße.
Der Vennbahnweg (Ravel-Radweg) bleibt durchgängig befahrbar.
Mit welchen innerörtlichen Einschränkungen ist während der Bauphase zu rechnen?
Innerorts wird die Rosentalstraße von Beginn an von der Bundesstraße abgetrennt. Die Rosentalstraße kann dann über die Hauptstraße und Wiedevenn erreicht werden. An der Einmündung Wiedevenn wird eine Bedarfsampel für Fußgänger und Radverkehr eingerichtet. Der Bauabschnitt Vennbahnweg bis vor dem Gewerbegebiet ist während der Bauzeit (voraussichtlich bis nach den Sommerferien) nur einspurig mit einer Baustellenampel befahrbar.
Ist im Zuge der Baumaßnahme eine Vollsperrung vorgesehen?
Mit Beginn der Bauarbeiten ist eine einspurige Verkehrsführung mit Baustellenampel vorgesehen. Es wird keine Vollsperrung – mit Ausnahme zum Abschluss der Arbeiten an einem Wochenende für die Herstellung der Asphaltdeckschicht im Kreuzungsbereich – geben. Die B258 wird sowohl in Fahrtrichtung Monschau sowie in Fahrtrichtung Aachen einspurig befahrbar bleiben.

