Durchführung der Hundebestandsaufnahme

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin sichtbar eine von der Gemeinde Roetgen ausgestellt Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Diese Maßnahme ist leider erforderlich, da vermehrt Hundehalter/innen aufgefallen sind, die ihre Hunde nicht ordnungsgemäß bei der Gemeinde Roetgen zur Zahlung der Hundesteuer angemeldet haben. Diese Aktion dient also in erster Linie der Steuergerechtigkeit und dem Interesse vieler Hundehalter/innen, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben.Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, so erhält jeder betroffene Hundehalter/jede betroffene Hundehalterin eine rückwirkende Hundesteuerfestsetzung. Zudem kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Es wird jedem Hundehalter/jeder Hundehalterin im Gemeindegebiet Roetgen empfohlen, den Hund/die Hunde beim Steueramt der Gemeindeverwaltung Roetgen zur Hundesteuer anzumelden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Entsprechende Anmeldeformulare können über die Internetseite der Gemeinde Roetgen abgerufen werden.