Änderungen im Fischereiwesen

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass Fischereischeine nach dem bisherigen Muster noch bis zum 30. Juni 2026 ausgestellt werden können. Die Beantragung der neuen Fischereischeine bei den Gemeinden sowie die Nutzung der entsprechenden Online-Dienste sind erst ab dem 3. Juli 2026 möglich. Daher können am 1. und 2. Juli 2026 keine Fischereischeine ausgestellt werden.

Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem bisherigen Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem regulären Ablaufdatum.