Hinweis zur Übernahme von Schülerfahrkosten

Welche Schülerfahrtkosten übernommen werden können entnehme Sie den Anlagen. 

Alle Schülerinnen und Schüler der GGS Roetgen aus Mulartshütte und Rott sind grundsätzlich freifahrtenberechtigt.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Schulverwaltungsamt der Gemeinde Roetgen gerne zur Verfügung.

Frau Krieger

+49 2471 18-25