Seit 2024 wird der Europäische Igel auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) als „potenziell gefährdet“ geführt. Auch in Deutschland gehen die Bestände kontinuierlich zurück. Da natürliche Lebensräume in der freien Landschaft knapp werden, weichen Igel vermehrt auf Gärten, Parkanlagen und Grünflächen im besiedelten Bereich aus.
In diesen Ersatzlebensräumen lauert jedoch eine große Gefahr: automatische Mähroboter, die in den Abend- und Nachtstunden betrieben werden.
Warum Mähroboter nachts so gefährlich sind
Igel und viele Amphibien (wie Erdkröten) sind nachtaktiv und gehen im Schutz der Dunkelheit auf Nahrungssuche. Trifft ein Igel auf eine Gefahrenquelle, flieht er nicht, sondern rolled sich als natürlicher Schutzreflex zusammen.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Sensorik gängiger Mähroboter kleine Tiere wie Igel nach wie vor nicht zuverlässig erkennt. Die scharfen Klingen führen immer wieder zu grausamen Verletzungen oder zum Tod der besonders geschützten Tiere.
Die neuen Regelungen auf einen Blick
Auf Grundlage von § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gilt ab sofort:
- Betriebsverbot: Mähroboter dürfen in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages nicht betrieben werden.
- Geltungsbereich: Das Verbot gilt flächendeckend im gesamten Gebiet der StädteRegion Aachen (einschließlich Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen).
- Ausnahmen: Vom Verbot ausgenommen sind Mähroboter in geschlossenen Räumen sowie auf dauerhaft unzugänglichen Gründächern ohne ebenerdigen Zugang.
Was müssen Sie jetzt tun?
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Timer und Mähzeiten ihrer Rasenmähroboter umgehend anzupassen, sodass die Geräte ausschließlich tagsüber zum Einsatz kommen.
Durch diese einfache Maßnahme ermöglichen Sie den Roboterbetrieb weiterhin bei Tageslicht und leisten gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Erhalt unserer heimischen Tierwelt.
Hinweis: Die Anordnung ist sofort vollziehbar. Die genauen Sonnenauf- und -untergangszeiten können Sie tagesaktuell über gängige Wetterdienste abrufen. Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie im Bekanntmachungsbereich unseres Portals.


