Die Gemeinde Roetgen wird daher im Jahr 2026 eine Hundebestandsaufnahme im weiteren Jahresverlauf durchführen lassen. Dazu werden dann alle Haushalte im Gemeindegebiet Roetgen in nicht allzu ferner Zukunft aufgesucht werden. Diese Aktion dient in erster Linie der Steuergerechtigkeit und dem Interesse aller Hundehalter/innen, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, so erhält der betroffene Hundehalter / die betroffene Hundehalterin eine rückwirkende Hundesteuerfestsetzung und es kann zudem ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Es wird gesondert auf die Vorgaben der Hundesteuersatzung in der aktuell gültigen Fassung aufmerksam gemacht, welche über die Internetseite der Gemeinde Roetgen einsehbar ist.
Sofern Hunde noch nicht zur Hundesteuer angemeldet wurden, wird jedem Hundehalter / jeder Hundehalterin im Gemeindegebiet Roetgen empfohlen, den Hund / die Hunde beim Steueramt der Gemeinde Roetgen zur Hundesteuer anzumelden.
Entsprechende Formulare können über die Internetseite der Gemeinde Roetgen im Bürgerportal abgerufen werden oder sind über das Steueramt der Gemeinde Roetgen zu erhalten.


