Kommunalwahlen 2025
Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am Sonntag, dem 14. September 2025, statt. In direkter Wahl werden gewählt:
- der Städteregionsrat oder -rätin
- der Städteregionstag
- der Bürgermeister der Gemeinde Roetgen
- der Gemeinderat der Gemeinde Roetgen
Etwaige Stichwahlen finden am Sonntag, den 28.09.2025 statt. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d. h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt)
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Roetgen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Das Wahlamt der Gemeinde Roetgen bietet den Wahlberechtigten wieder die Möglichkeit, die Ausstellung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Briefwahlunterlagen können außerdem per E-Mail beantragt werden. Bitte geben Sie hierzu in der E-Mail Ihren Vor- und Zunamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Anschrift an.
- Online-Antrag Briefwahl
- Zugelassene Wahlvorschläge
- Bekanntmachung Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung Wahlscheine
- Informationen für EU-Bürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen
- Einteilung des Wahlgebiets
- Informationen für Blinde und Sehbehinderte
- Wahlbekanntmachung Kommunalwahlen 2025
- Erklärung nach § 15a Abs. 2 Kommunalwahlgesetz NRW des Einzelbewerbers Dr. Norbert Lamm für die Wahl des/der Bürgermeister/in