Kommunalwahlen 2025
Hauptwahl am 14. September 2025
Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am Sonntag, dem 14. September 2025, statt. In direkter Wahl werden gewählt:
- der Städteregionsrat oder -rätin
- der Städteregionstag
- der Bürgermeister der Gemeinde Roetgen
- der Gemeinderat der Gemeinde Roetgen
Etwaige Stichwahlen finden am Sonntag, den 28.09.2025 statt. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Stichwahl am 28. September 2025
Die Stichwahl in Nordrhein-Westfalen findet am Sonntag, dem 28. September 2025, für die Wahl des Städteregionsrates/der Städteregionsrätin statt, da keiner der Kandidaten/keine der Kandidatinnen bei der Wahl am 14. September 2025 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Für die Roetgener Wahlberechtigten bedeutet das, dass sie am Sonntag, 28. September 2025, noch einmal, entweder an der Urne oder per Briefwahl, wählen können.
Ab Freitag, 19. September 2025, gehen allen Briefwählern, die zusammen mit dem Antrag für den 14. September 2025 den Antrag für die Stichwahl am 28. September 2025 gestellt haben, die Briefwahlunterlagen ohne erneuten Antrag automatisch per Post zu.
Sie haben jetzt noch die Möglichkeit, für die Stichwahl Briefwahl zu beantragen:
- persönlich beim Wahlamt, Hauptstraße 55, Raum 35
Hinweis: Mitnahme der Unterlagen oder Wahl direkt vor Ort erst ab Freitag, 19. September möglich - online über www.roetgen.de bis Mittwoch, 24. September 2025, 23:59 Uhr
- über das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- per E-Mail an wahlen@roetgen.de oder formlos per Post an die Gemeinde Roetgen, Wahlamt, Hauptstraße 55, 52159 Roetgen
Eine erneute Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl wird nicht versandt. Die Wahlbenachrichtigung für die Hauptwahl am 14. September 2025 gilt auch für die Stichwahl am 28. September 2025.
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr verfügbar hat, sollte sich sowohl für die Beantragung von Briefwahl als auch im Wahllokal mit Personalausweis ausweisen können.
Die Frist für die Beantragung der Briefwahl endet am Freitag, 26.September 2025, 15:00 Uhr.
Verlorene oder nicht zugegangene Wahlscheine können noch bis zum Tag vor der Wahl, 27. September 2025, 12:00 Uhr beantragt werden.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung endet die Frist am 28. September 2025 um 15:00 Uhr.
Das Wahlamt ist, zusätzlich zu den oben genannten Öffnungszeiten, am Freitag, 12. September 2025, bis 15:00 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d. h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt)
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Roetgen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- Wahlergebnisse
- Online-Antrag Briefwahl
- Zugelassene Wahlvorschläge
- Bekanntmachung Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung Wahlscheine
- Informationen für EU-Bürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen
- Einteilung des Wahlgebiets
- Informationen für Blinde und Sehbehinderte
- Wahlbekanntmachung Kommunalwahlen 2025
- Erklärung nach § 15a Abs. 2 Kommunalwahlgesetz NRW des Einzelbewerbers Dr. Norbert Lamm für die Wahl des/der Bürgermeister/in