Betroffen sind folgende Bereiche:
Ortsteil Roetgen:
- Brandstraße (von Hauptstraße bis Müllergasse, rechte Seite),
- Bundesstraße,
- Faulenbruchstraße,
- Grünepleistraße (von B258 bis Neustraße),
- Hauptstraße,
- Jennepeterstraße,
- Neustraße bis zur Einmündung Grünepleistraße,
- Raerener Straße,
- Rosentalstraße sowie
- Lammerskreuzstraße
Für die Dauer der Reinigungsarbeiten gilt in der Lammerskreuzstraße sowie in einem Teilbereich der Hauptstraße (im Bereich der Privatschule) ein temporäres Halteverbot.
Ortsteil Rott:
- Quirinusstraße,
- Roetgener Straße
Ortsteil Mulartshütte:
- Hahner Straße,
- Vichtbachstraße,
- Zweifaller Straße
Die Gemeinde Roetgen bittet alle Bürgerinnen und Bürger, an den genannten Tagen keine Fahrzeuge in den betroffenen Straßenbereichen am Fahrbahnrand oder auf Gehwegen abzustellen. Zudem wird darum gebeten, die ausgewiesenen Halteverbotszonen unbedingt zu beachten, damit die Reinigungsarbeiten reibungslos durchgeführt werden können.
Für eventuelle Einschränkungen wird um Verständnis!


