Nach dem neuen europäischen Tiergesundheitsrecht zählt die Geflügelpest zu den Seuchen der
Kategorie A und erfordert daher sofortige Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung.
Alle Personen, die Geflügel halten, müssen ihren Tierbestand bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen sowie beim örtlichen Veterinäramt anmelden – unabhängig davon, ob es sich um eine private oder gewerbliche Haltung handelt und wie viele Tiere vorhanden sind.
Ein entsprechendes Anmeldeformular steht auf der Webseite des Amtes für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen zur Verfügung.
Besteht der Verdacht auf eine Ansteckung in der eigenen Geflügelhaltung, ist das Veterinäramt der StädteRegion Aachen unverzüglich zu informieren.
Tote Fundvögel können nach vorheriger telefonischer Absprache montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr beim Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen (Carlo-Schmid-Str. 4, 52146 Würselen) unter Angabe des Fundortes und des Finders abgegeben werden.
+49 241 5198-3949
vetamt@staedteregion-aachen.de
Das Friedrich-Löffler-Institut bewertet das Seuchengeschehen der Jahre 2020/2021 als kritisch, da erste Fälle bereits im Oktober aufgetreten sind. Vermutet wird, dass das Virus inzwischen in wildlebenden Vögeln in unseren Breitengraden endemisch vorkommt. Besonders Wassergeflügel gilt als wichtiges Erregerreservoir, da es meist nur leicht erkrankt, den Virus jedoch weiterträgt und verbreitet.
Daher sollten Geflügelhalter jeder Art besonders auf Biosicherheitsmaßnahmen achten, um ihre Tiere vor biologischen Gefahren zu schützen.
Weitere Informationen zur Geflügelpest und zu geeigneten Schutzmaßnahmen finden sich auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts.


