Waldbrand-/Grasbrandgefahr: Verbrennen von Heckenschnitt und Schlagabraum verboten

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit in Verbindung mit teils außergewöhnlich hohen Temperaturen ist in der Gemeinde Roetgen im Rahmen einer Allgemeinverfügung eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen von Heckenschnitt unter Berücksichtigung verschiedener Bedingungen erteilt worden. Hierbei besteht grundsätzlich die Pflicht, dies vorher beim Ordnungsamt und der städteregionalen Leitstelle anzumelden. 


Hier finden Sie die Bekanntmachung.