In der Gemeinde Roetgen ist im Rahmen einer Allgemeinverfügung eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen von Heckenschnitt zu bestimmten Zeiten erteilt worden.
Es besteht die Pflicht, dies vorher beim Ordnungsamt und der städteregionalen Leitstelle anzumelden.
Aufgrund der aktuellen Temperaturen und der erhöhten Waldbrandgefahr wird das Verbrennen von Heckenschnitt und offenes Feuer durch das Ordnungsamt bis einschließlich 31.08.2019 untersagt.
Sollte widerrechtlich gehandelt und die Feuerwehr aufgrund dessen gerufen werden, kann der Feuerwehreinsatz kostenpflichtig gemacht werden. Weiterhin kann die zuständige Ordnungsbehörde ein Bußgeldverfahren einleiten.
Die Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis gebeten.
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