Stellungnahme in Sachen Modulhäuser

Die Berichterstattung in der Eifeler Zeitung vom 16.08.2023 gibt der Gemeinde erneut Anlass, den Sachverhalt richtigzustellen.

Folgende Anmerkungen sind zu machen:

  1. Die Details der inneren vertraglichen und finanziellen Gestaltung der Unternehmen, die an der beauftragten ARGE zusammenwirken, sind nichtöffentlich zu beraten. Die Fraktionen werden laufend und umfassend schriftlich sowie im Rahmen von interfraktionellen Sitzungen bzw. Sitzungen der Gremien informiert.
  2. Die Gemeinde enthält der Öffentlichkeit keine Informationen vor, soweit diese nicht von Rechts wegen der Nichtöffentlichkeit unterliegen. Eine Veröffentlichung von Inhalten, die der Nichtöffentlichkeit unterliegen, stellt einen Rechtsverstoß dar. Dieser kann zu Schadenersatzansprüchen gegenüber der Gemeinde führen.
  3. Die Vorauszahlung i. H. v. 1,8 Mio. Euro ist wie üblich vollständig gegen Vorlage einer Bankbürgschaft erfolgt. Insoweit ist bei Nichtlieferung kein finanzieller Schaden zu befürchten.
  4. Gegenüber dem Auftragnehmer zu bemängeln ist weiterhin der Zeitverzug. Eine entsprechende Inverzugsetzung gegenüber dem Auftragnehmer ist erfolgt. Soweit der Gemeinde aus dem Zeitverzug Ansprüche entstehen, können diese somit geltend gemacht werden.
  5. Die Einladung zu einer Ratssondersitzung am 22.08.2023 erfolgte unter Einhaltung der regulären Fristen. Eine besondere Dringlichkeit, die eine Einladung unter verkürzter Ladungsfrist geboten hätte, liegt nicht vor. Eine von der UWG-Fraktion diesbezüglich angestrengte Prüfung der Kommunalaufsicht hat die Vorgehensweise der Verwaltung bestätigt.
  6. Der Pachtvertrag für das Gelände, auf dem die Modulbauten stehen, ist auf mindestens neun Jahre ausgelegt. Die Modulbauten sind darauf ausgelegt, bedarfsweise auch an anderer Stelle aufgestellt zu werden.

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