Sachinformationen zum Bürgerentscheid „Windenergie“ am 15.05.2022

Im Rahmen eines Bürgerentscheids sollen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Roetgen über folgende Frage entscheiden:

„Soll der Beschluss des Gemeinderates vom 05.10.2021 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 37 „Windenergie“ und zur Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie“ aufgehoben werden?“

Das angefügte Abstimmungsheft/Informationsblatt enthält die Meinungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, der im Rat der Gemeinde Roetgen vertretenen Fraktionen, das Sondervotum des fraktionslosen Ratsmitgliedes und die Stimmempfehlung des Bürgermeisters.

Dieses Abstimmungsheft/Informationsblatt soll bei der Entscheidung für die Abstimmung eine Hilfestellung sein.

Das Bürgerbegehren wird durchgeführt nach
§26 der Gemeindeordnung NRW §26 GO NRW
und der Satzung der Gemeinde Roetgen zur Durchführung von Bürgerentscheiden Bürgerentscheidsatzung.pdf

Niederschrift des Beschlusses, gegen welchen sich das Bürgerbegehren richtet: Beschlussauszug aus der Sitzung des Gemeinderates vom 05.10.2021

Feststellung Teilzulässigkeit des Bürgerbegehrens Beschlussauszug aus der Sitzung des Gemeinderates vom 01.02.2022

Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Beschlussauszug aus der Sitzung des Gemeinderates vom 08.03.2022

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Erledigungen in den Fachämtern sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

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