Richtigstellung in Sachen Modulhäuser

In zwei Berichten der Eifeler Zeitung vom 16.06.2023 und 17.06.2023 wurde über den Vertrag hinsichtlich der Errichtung von Modulhäusern als Asylunterkünfte Aussagen getätigt, die unzutreffend sind.

1. Die Angaben zu den vertraglich vereinbarten Terminen sind falsch. Es werden Daten aus dem ursprünglichen, aufgehobenen Vergabeverfahren und dem tatsächlich abgeschlossenen Vertrag verwechselt:

Eine erste Ausschreibung von September 2022 musste aufgehoben werden, weil kein wirtschaftlicher Bieter gefunden werden konnte. Zum damaligen Zeitpunkt war noch eine Aufstellung der Häuser für April 2023 geplant.

Nachdem eine erneute Ausschreibung Ende Oktober 2022 stattfand, waren die Vertragsfristen anzupassen.

Diesmal konnte ein geeigneter Bieter in Form einer Arbeitsgemeinschaft gefunden werden. Das Angebot datierte auf Ende November 2022. Die Vertragsdokumente wurden Ende Januar 2023 zur Unterschrift übersendet.

Der abgeschlossene Vertrag sah gestaffelte Termine für die Herstellung der Bezugsfertigkeit der insgesamt sechs Objekte vor, wobei die Häuser 1 und 2 zum 16.06.2023 geliefert und aufgestellt werden sollten.

Dieser Termin ist nicht mehr zu halten. Derzeit wird durch die Arbeitsgemeinschaft eine Lieferung der ersten beiden Häuser für die 28. KW 2023 avisiert. Diese Terminzusage wird von der Verwaltung kritisch begleitet. Es ist darauf zu verweisen, dass der avisierte Termin aus einem Zeitraum vor der Insolvenz eines der beiden Gesellschafter der Arbeitsgemeinschaft stammt. Hierzu siehe auch Ziffer 4.

Inverzugsetzungen wurden durch die Gemeinde Roetgen bereits ausgesprochen.

2. Es gibt keine Hinweise, die auf Fertigungsmängel, insbesondere im Bereich des Schallschutzes, hindeuten. Die einzige Problematik ist momentan die Zeitschiene, weil die Vertragstermine nicht eingehalten werden können.

3. Zur vertraglichen Aufteilung gilt, dass seitens der Gemeinde Roetgen lediglich die Erd- und Erschließungsarbeiten auf den betroffenen Grundstücken ausgeführt werden. Sowohl die Errichtung der Schraubfundamente, als auch die Herstellung, die Lieferung und der Aufbau der Modulbauten obliegt der Arbeitsgemeinschaft.

4. Vertragspartner der Gemeinde Roetgen ist die „AGRE Asylunterkünfte“ bestehend aus den Firmen Haubner GmbH und M.C.V. GmbH.

Leider ist die Firma M.C.V. GmbH in Insolvenz gefallen.

Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zur Firma M.C.V. GmbH besteht nicht. Vertragspartner ist die „AGRE Asylunterkünfte“ – eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

5. Es sind keine Zahlungen an die Firma M.C.V. GmbH geflossen.

Die Zahlung erfolgte an die AGRE Asylunterkünfte auf deren Kontoverbindung. Der Masseverwalter der Firma M.C.V. GmbH hat keinen Zugriff auf dieses Konto.

Noch dazu ergriff die Gemeinde Roetgen bereits im Vorfeld der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses Vorsorgemaßnahmen, um mögliche finanzielle Schäden für die Gemeinde zu vermeiden. Sämtliche bislang geleisteten Zahlungen sind durch Bürgschaften abgesichert.

Die derzeit bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sind durch Inverzugsetzungen und auch Mitteilungen über den Vorbehalt einer möglichen Vertragsstrafe ausgeschöpft.

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Erledigungen in den Fachämtern sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

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