Einstufung Belgiens als Risikogebiet

Am 30.09.2020 hat das Robert-Koch-Institut das gesamte Land Belgien als Risikogebiet eingestuft.

Damit gilt, dass sich Personen die nach einem Aufenthalt in Belgien einreisen, unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben und sich beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden müssen (Tel: 0241/5198-5300 oder per Mail: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de).

Grenzpendler sind von der  Melde- bzw. Quarantänepflicht ausgenommen wenn sie beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung, ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen aus einem Risikogebiet in das Bundesgebiet einreisen.

Eine Durchreise auf direktem Weg ohne Übernachtung gilt nicht als Aufenthalt.

Weitere Ausnahmen gibt es für den grenzüberschreitenden Personen- und Warentransport sowie für triftige Einreisegründe. Gründe sind beispielsweise Hochzeiten, Sorge- und Umgangsrechte, Besuche von Lebenspartnern oder nahen Verwandten sowie die Pflege und Betreuung schutzwürdiger Personen. Diese Ausnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Aufenthaltsdauer unter 72 Stunden (3 Tage) liegt und gelten nur, soweit die Personen keine Symptome zeigen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen.

Inwiefern im Roetgener „kleinen Grenzverkehr“ weitere Ausnahmen möglich sind, wird aktuell geprüft. Dazu werden wir aktuell informieren.

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