Änderung des Winterdienstes auf vereinzelten Gehwegen

Die Gemeinde Roetgen und die Grundstückseigentümer müssen bei der Winterwartung der Straßen und Gehwege ihren jeweiligen Beitrag leisten.

Der Winter steht vor der Türe und die ersten frostigen Nächte liegen bereits hinter uns. Dies möchte die Gemeinde Roetgen zum Anlass nehmen, die Grundstückseigentümer auf ihre sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ hinzuweisen und appelliert daher an diese, auch in ihrem eigenen Interesse, ihrer Räum- und Streupflicht auf Gehwegen rechtzeitig nachzukommen. Zum Räumen des Gehwegs und zum Streuen der Oberfläche sind grundsätzlich alle Grundstückseigentümer verpflichtet. An Werktagen muss von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte entfernt werden. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 7.00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr) des folgenden Tages zu beseitigen.

In der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Roetgen heißt es:

„Die Gehwege sowie kombinierte Geh- und Radwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Die freizuhaltenden Flächen sind so aufeinander abzustimmen, dass eine durchgehende, begehbare Fläche gewährleistet ist. Auf Gehwegen sowie kombinierte Geh- und Radwegen ist bei Glätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt:

  1. a) in besonderen Ausnahmefällen, z. B. Eisglätte, Eisregen, in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
  2. b) an gefährlichen Stellen an Gehwegen sowie kombinierte Geh- und Radwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, starken Gefällen bzw. Steigungsstrecken o. ä. Streckenabschnitten.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges sowie kombinierte Geh- und Radwege oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahn-rand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.“

Ab dem 01.01.2019 wird die Gemeinde Roetgen zunächst probeweise die gemeindliche Winterwartung der Gehwege (beidseitig) für folgende Streckenabschnitte eigenständig durchführen:

  • Bundesstraße – ab „Vennhof“ (Faulenbruchstraße/Pilgerbornstraße) bis Gewerbegebiet
  • Hauptstraße – ab Ampel bis Einmündung Brandstraße
  • Jennepeterstraße
  • Rosentalstraße
  • Lammerskreuzstraße

Für diese Streckenabschnitte entfällt somit ab dem 01.01.2019 zunächst die Verpflichtung der anliegenden Grundstückseigentümer, die Räumung und Streuung des Gehweges vorzunehmen.

Gemeinsam mit dem für den Winterdienst beauftragten Unternehmer, möchte die Gemeinde darauf hinweisen, dass auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge ein großes Problem darstellen, da die Räum- und Streufahrzeuge eine Breite von ca. 3 m benötigen. In schmalen Straßen und Wohngebieten ist die Durchfahrt häufig nicht mehr gewährleistet, wenn Pkws am Straßenrand abgestellt sind. Dies hat zur Folge, dass der Winterdienst an dieser Engstelle endet. Die Anlieger werden daher gebeten, die Fahrzeuge bei entsprechenden Witterungsverhältnissen abseits der Fahr-bahn zu parken.

Um Schäden an privaten Zäunen, Einfahrten (hochstehende Pflastersteine oder Poller), Palisaden oder andere seitliche Hindernisse, die vom Schnee verdeckt wer-den können, zu vermeiden, empfiehlt die Gemeinde den Grundstückseigentümern, farbliche Schneestangen (z. B. lange Holzpfähle) zur Erkennbarkeit des Fahrbahnrandes aufzustellen.

Ihrerseits kümmert sich die Gemeinde Roetgen gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW um den Winterdienst auf den Straßen, Bushaltestellen so-wie an fußläufigen Verbindungswegen und sonstige öffentliche Einrichtungen im Gemeindegebiet.

Die Gemeinde Roetgen bedankt sich schon jetzt bei allen Grundstückseigentümern für den tatkräftigen Einsatz gegen Eis und Schnee und wünscht, dass alle sicher durch den Winter kommen.

Winterdienst bittet Gehwege von Abfallbehältern freizuhalten

Seit dem 01.01.2019 führt die Gemeinde Roetgen zunächst probeweise die Winterwartung der Gehwege (beidseitig) auf folgenden Straßenabschnitten eigenständig aus, wodurch die Winter-dienstpflicht für die anliegenden Grundstückseigentümer entfällt:

Bundesstraße – ab „Vennhof“ (Faulenbruchstraße/Pilgerbornstraße) bis Gewerbegebiet,

Hauptstraße – ab Ampel bis Einmündung Brandstraße,

Jennepeter-, Rosental und Lammerskreuzstraße

Die Räum- und Streuvorgänge auf den Gehwegen erfolgen mittels eines kleinen Fahrzeugs des Winterdienstunternehmens. Damit dieses die Gehwege ungehindert passieren kann, ist es erforderlich, dass die Wege auch durchgängig befahrbar sind. Die Gemeinde appelliert daher an die Anwohner der o. a. Straßen, ihre Abfallbehälter am Rande der Gehwege, aber auf dem eige-nen Grundstück abzustellen, so dass das Personal der Fa. RegioEntsorgung diese, ohne das Privatgrundstück betreten zu müssen, entgegennehmen kann.

 

 

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